Die Polizei in Seattle hatte nach den teilweise gewalttätigen Protesten vom 30. Mai in der Stadt von mehreren Medien gefordert, bislang unveröffentlichte Foto- und Videoaufnahmen für die Strafverfolgung herauszugeben. Dagegen wehrten sich die Fernsehsender KING 5, KOMO, KIRO, KCPQ und die Zeitung „The Seattle Times“ – und scheiterten nun.
Ein Kammergericht in Seattle hat die Nutzung des Materials zwar auf schwere Fälle wie Brandstiftung von Polizeiautos und den Diebstahl von Dienstwaffen beschränkt, schafft damit dennoch einen „gefährlichen Präzedenzfall“, sagt Madeline Lamo vom „Reporters Committee for Freedom of the Press“ gegenüber Poynter.org. Das Urteil mache Reporter:innen zum verlängerten Arm des Staates. Dies könne dazu führen, dass Medien in der Zukunft auf Protesten nicht mehr willkommen seien.
Die Arbeit von Journalist:innen ist im Bundesstaat Washington eigentlich durch das „Reporter Shield Law“ geregelt. Dieses sieht den Schutz von Quellen oder unveröffentlichtem Rohmaterial vor.
In einem gemeinsamen Statement der National Press Photographers Association und des Press Freedom Defense Funds heißt es:
Dieses Urteil stellt die freie Presse unnötigerweise gegen die Öffentlichkeit, für die sie berichtet, und zwingt sie – gegen ihren Willen – dazu, der Regierung zu helfen, der sie durch ihre Berichterstattung Rechenschaft ablegen muss.
Die betroffenen Medien erwägen nun weitere rechtliche Schritte gegen das Urteil.
Ähnliche Vorfälle in Deutschland 2013
Dass die Polizei Zugriff auf Materialien der Presse haben will, ist auch schon in Deutschland passiert – und zwar noch brachialer als gerade in Seattle. Im Nachgang von Protesten in Frankfurt, bei denen ein Polizist verletzt wurde, durchsuchten Polizeien im Jahr 2013 in fünf Bundesländern Wohnungen mehrerer Pressefotografen und beschlagnahmten Aufnahmen. Sie erklärten die teilweise hauptberuflichen Fotojournalisten kurzerhand zu Anhängern der linken Szene, um mit diesem Kunstgriff die Pressefreiheit auszuhebeln.
Cornelia Haß, die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), kritisierte damals, dass Pressevertreter mit brachialen Methoden gezwungen würden, Hilfspolizisten zu spielen. Die Durchsuchungen seien vollkommen inakzeptabel und verstießen gegen die Pressefreiheit.
